Flughafen: Beteiligungsreferent verlangt rasche Generalversammlung

Mit der Kapitalerhöhung und dem neuen Geschäftsanteil von 11,65 Prozent, hat die Landeshauptstadt das Recht, eine Generalversammlung einzuberufen. Insbesondere soll es dabei um die Suche nach einem neuen Geschäftsführer gehen.

Foto: Johannes Puch

Zur nachhaltigen Absicherung des Flughafens hat Beteiligungsreferent Vizebürgermeister Mag. Philipp Liesnig bereits vergangene Woche einen einen 10-Punkte-Plan vorgelegt. Nachdem die Kapitalerhöhung mit dem Beschluss in der letzten Gemeinderatssitzung vollzogen werden konnte, soll jetzt der nächste Schritt erfolgen.

„Der Stadt steht nun das Recht zu, eine Generalversammlung zu verlangen. Davon mache ich in meiner Verantwortung als Beteiligungsreferent Gebrauch.“
Beteiligungsreferent Vizebürgermeister Mag. Philipp Liesnig

Wichtigster Punkt sei die rasche Bestellung einer interimistischen Geschäftsführung. Hintergrund ist: Mit Eintragung der Kapitalerhöhung hält die Landeshauptstadt nunmehr einen Geschäftsanteil von 11,65 Prozent. Damit ist sie gemäß § 37 GmbH G berechtigt, die Einberufung einer Generalversammlung zu verlangen. Im Zentrum der Generalversammlung soll unter anderem die Suche nach einem neuen Geschäftsführer stehen. Diese wird gemäß gesetzlichen Vorgaben öffentlich ausgeschrieben und mittels Objektivierungsverfahren erfolgen. Ebenso fordert Liesnig, dass die Geschäftsführung die sofortige Auszahlung der Gehälter an die Flughafenmitarbeiter in die Wege leitet.