Zwei Kandidaten bestgereiht für die Position des Magistratsdirektors
Insgesamt 14 Bewerberinnen und Bewerber haben sich um die Position des Magistratsdirektors beworben. Acht von ihnen, zwei Frauen und sechs Männer, schafften es ins heutige Hearing. Sie präsentierten sich einer hochkarätigen Hearingkommission und mussten dabei darlegen, wie sie sich unter anderem die künftige Entwicklung des Magistrates und die Führung der rund 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorstellen.
Dumpelnik und Zernig haben sich dabei gegenüber den übrigen Mitbewerbern durchgesetzt. Jürgen Dumpelnik ist derzeit unter anderem Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Klagenfurt AG. Michael Zernig bekleidet aktuell die Position des Amtsleiters in der Marktgemeinde Ebenthal. Beide überzeugten durch eine äußerst versierte fachliche Kompetenz und fundierte berufliche Erfahrung. Als Drittgereihter hat sich Mag. Karl Heinrich Klein durchsetzen können. Er kann sowohl auf berufliche Erfahrung im Magistrat, als auch in der Privatwirtschaft verweisen.
Die Mitglieder der Hearingkommission waren Bürgermeister Christian Scheider (Vorsitzender), Mag. Martin Haidvogl – Magistratsdirektor Landeshauptstadt Graz, Dr. Maximilian Tischler – Magistratsdirektor Landeshauptstadt Salzburg, Dr. Peter Franzmayr – Magistratsdirektor Wels, Mag. DDr. Markus Matschek, MAS MBA MPA – Stellvertreter des Landesamtsdirektors Land Kärnten, Mag. Stefan Reichelt, MBA – Blue Danube Executive Search & Leadership Development. Als Beobachter zur begleitenden Kontrolle anwesend waren vier Mitglieder der Personalvertretung, die Gleichbehandlungsbeauftragte des Magistrats, als auch je ein Vertreter der Gemeinderatsparteien (SPÖ, Team Kärnten, ÖVP, FPÖ, Die Grünen und NEOS). Stimmberechtigt waren ausschließlich die Magistratsdirektoren sowie der Stellvertreter des Landesamtsdirektors Land Kärnten.
Die Personalabteilung und die Magistratsdirektion werden nun beauftragt, die gehaltliche Einstufung der drei Kandidaten zu erheben und dann mit diesen zu besprechen. Die Empfehlung der Objektivierungskommission wird dann dem Personalausschuss, dem Stadtsenat und dem Gemeinderat vorgelegt. Die Finalentscheidung trifft schlussendlich der Gemeinderat.