Subventionen
Eine Subvention im Sinne der Subventionsordnung ist jede vermögenswerte Zuwendung, die die Landeshauptstadt als Trägerin von Privatrechten physischen oder juristischen Personen zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks aus ihren Mitteln gewährt, ohne dafür eine direkte Gegenleistung oder ein marktgerechtes Entgelt zu erhalten.
Die Subvention kann in Form einer Geldleistung, einer Sachleistung (z.B. unentgeltliche Bereitstellung von Material, Maschinen, Geräten, Liegenschaften oder Veranstaltungsräumen oder die Beistellung von Personal) erfolgen. Die Übernahme von Rechnungen ist unzulässig. Auf die Gewährung oder Auszahlung einer Subvention besteht kein Rechtsanspruch.
Keine Subventionen sind die Vergabe von Preisen, Auszeichnungen, Stipendien, Auslandsaufenthalten, Auslobungen, Prekarien und ähnliches mehr.
Nähere Informationen können Sie den Downloads entnehmen.
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Abteilung Präsidium
Neuer Platz 1
9010 Klagenfurt am Wörthersee
Subventionsansuchen stellen
Sie können ein Subventionsansuchen an die Stadt Klagenfurt digital stellen. Dadurch wird eine schnellere Abwicklung möglich.
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Ihr Kontakt
Erwin Franz SALCHER
Präsidium
Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, internationale Kontakte, Zentrale Subventionserfassung
Rathaus
Neuer Platz 1 / 2. Stock / Zimmer: 52 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Subventionsansuchen Tanzböden, Alupodeste, Stehplatztribünen
Für Subventionsansuchen, welche die Errichtung von Tanzböden, Alupodeste bzw. Stehplatztribünen betreffen, ist gemäß § 6 der Subventionsordnung 2013 ein Selbstbehalt in Höhe von 50 % des kalkulatorischen Geldwertes der Sachsubvention vom Subventionswerber zu bezahlen.
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Abteilung Facility Management
Paulitschgasse 13
9010 Klagenfurt am Wörthersee