Veranstaltungen im öffentlichen Bereich

Wenn Sie eine Veranstaltung auf öffentlichen Plätzen, Flächen und Straßen der Landeshauptstadt planen, wenden Sie sich bitte zuvor an die zuständige Abteilung Baurecht und Gewerberecht.

Berechnung nach einem Hundertsatz des Eintrittsgeldes
Filmvorführungen5 v. Hundert
Theater-, Ballettveranstaltungen, Tanzvorführungen, Ausstellungen, Liederabende, Vorträge8 v. Hundert
Videofilmvorführungen in Nachtlokalen, Bars, Clubs, Shops u.Ä.20 v. Hundert
Peepshows20 v. Hundert
Kunstlaufvorführungen auf Eis- oder Rollbahnen10 v. Hundert
für alle anderen Veranstaltungen20 v. Hundert

 

Die Pauschsteuer wird eingehoben

  • nach Art und Zahl der bereitgestellten Einrichtungen,  z. B. :
 
 Musikautomat, Kinderreitapparat, usw.monatlich 11,00 Euro
 Spielautomat (z. B. Flipper)monatlich 42,00 Euro
 
  • nach dem Vielfachen des Einzelpreises,
  • nach der Größe des benützten Raumes und der Besucherzahl.
 

HINWEIS!

Veranstaltungen, die der Vergnügungssteuer unterliegen sind unbeschadet sonstiger Vorschriften über eine Bewilligung oder Anmeldung - spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Veranstaltung  - bei der Abteilung Baurecht und Gewerberecht anzumelden.

Ihr Kontakt

Mag.a phil. Susanne HAFNER

Veranstaltungen, Glücksspielgesetz, Sammlungsgesetz, Gelegenheitsmärkte

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 4. Stock / Zimmer: 415

Angelika Irene HÜBNER

Veranstaltungen, Glücksspielgesetz, Gelegenheitsmärkte

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 4. Stock / Zimmer: 415 a