Veranstaltungen im öffentlichen Bereich
Wenn Sie eine Veranstaltung auf öffentlichen Plätzen, Flächen und Straßen der Landeshauptstadt planen, wenden Sie sich bitte zuvor an die zuständige Abteilung Baurecht und Gewerberecht.
Berechnung nach einem Hundertsatz des Eintrittsgeldes | ||
Filmvorführungen | 5 v. Hundert | |
Theater-, Ballettveranstaltungen, Tanzvorführungen, Ausstellungen, Liederabende, Vorträge | 8 v. Hundert | |
Videofilmvorführungen in Nachtlokalen, Bars, Clubs, Shops u.Ä. | 20 v. Hundert | |
Peepshows | 20 v. Hundert | |
Kunstlaufvorführungen auf Eis- oder Rollbahnen | 10 v. Hundert | |
für alle anderen Veranstaltungen | 20 v. Hundert | |
Die Bauschsteuer wird eingehoben
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Musikautomat, Kinderreitapparat, usw. | monatlich 11,00 Euro | |
Spielautomat (z. B. Flipper) | monatlich 42,00 Euro | |
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HINWEIS!
Veranstaltungen, die der Vergnügungssteuer unterliegen sind unbeschadet sonstiger Vorschriften über eine Bewilligung oder Anmeldung - spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Veranstaltung - bei der Abteilung Baurecht und Gewerberecht anzumelden.
Ihr Kontakt
Mag. Susanne Hafner
Amtsgebäude Domplatz
Paulitschgasse 13
9010
Klagenfurt am Wörthersee
Angelika Hübner
Amtsgebäude Domplatz
Paulitschgasse 13
9010
Klagenfurt am Wörthersee