Ansuchen & Anträge

Wenn Sie eine Veranstaltung in Klagenfurt planen, finden Sie hier die notwendigen Ansuchen und Genehmigungen.

Kosten

Ansuchen um Bewilligung einer Veranstaltung,
deren Durchführung eine Erwerbstätigkeit darstellt:

47,30 EuroBundesgebühr (gem. § 14 TP 6 Abs. 2 Z. 1 GebG)
5,50 EuroVerwaltungsabgabe
83,60 EuroBundesgebühr für die erteilte Bewilligung (gem. § 14 TP 2 Abs. 1 Z. 1 GebG)

 

Kosten: Ansuchen um Bewilligung einer Veranstaltung,
deren Durchführung keine Erwerbstätigkeit darstellt:

14,30 EuroBundesgebühr
5,50 EuroVerwaltungsabgabe

Veranstaltungsstätten, die ausschließlich oder überwiegend für Veranstaltungszwecke bestimmt sind, und Veranstaltungseinrichtungen bedürfen zu ihrem Betrieb einer behördlichen Genehmigung. Im Bereich Dowlaod finden Sie das Formular um eine Veranstaltungsstättengenehmigung bzw. eine Genehmmigung der Änderung der Veranstaltungsstätte ansuchen zu können.

Kosten

14,30 EuroBundesgebühr
3,90 EuroBundesgebühren je Bogen für Beilagen bis zur Größe A 4
7,80 EuroBundesgebühren je Bogen für Beilagen größer als A 4 
(maximal 21,80 Euro pro Beilagenausfertigung)

Wer plant, öffentliches Gut bzw. Öffentlichen Luftraum zu nutzen, muss zuvor einen Antrag an die zuständige Behörde (Abteilung Bau- und Gewerberecht) stellen. Folgende Nutzungen sind möglich:

  • Sitzgarten
  • Flyerverteilung
  • Hinweistafeln
  • Verkaufsständer
  • Plakatständer
  • Werbeanlagen
  • Infostände
  • Transparente
  • Wahlveranstaltungen

Benützungsentgelt

Für die Benützung des öffentlichen Gutes und Luftraumes ist ein Benützungsentgelt zu entrichten. Laden Sie sich dazu nachfolgende privatrechtliche Vereinbarung herunter und drucken Sie diese aus. Füllen Sie die Vereinbarung aus (für Rückfragen unbedingt Telefonnummer angeben).

Die unterschriebene Vereinbarung ist mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Termin per Mail an werner.lexer@klagenfurt.at zu schicken.

Ihr Kontakt

Werner LEXER

Gruppenleiter, Bau- und Gewerbeverfahren, Grundeinlöse

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 5. Stock / Zimmer: 520

Christina KRAMMER

Benutzung öffentlichen Gutes, Verrechnung

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 5. Stock / Zimmer: 503

Bedingungen für Konzertveranstaltungen:

  • Konzertveranstaltungen müssen um 23:00 Uhr enden.
  • Musiker/innen dürfen in alkoholisiertem Zustand nicht auftreten.
  • Den Anordnungen des Hauspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Sicherheitsauflagen sind einzuhalten.
  • Vom Haus zur Verfügung gestellte Geräte (z.B. PA-Anlage) und Einrichtungen (Bühne, Spiegel, Beleuchtung usw.) sind sorgfältig zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand nach Beendigung der Veranstaltung zu übergeben.
  • Die Reinigung des Saals ist mit dem Hauspersonal zu regeln.
  • Der Ausschank im gesamten Gebäude obliegt ausschließlich der Hausleitung.
  • Der Notausgang zum Innenhof ist während der Veranstaltung geschlossen zu halten (Lärmschutz), aber nicht zu versperren bzw. zu verbauen (Fluchtweg).

im Preis inklusive: Bühne, Stühle, Tische, PA, Anmeldungen (AKM, Magistrat)

Ihr Kontakt

Mag.a phil. Barbara SCHREIER

Plattform Prävention

Amtsgebäude Bahnhofstraße
Bahnhofstraße 35 / 1. Stock / Zimmer: 163