Ansuchen & Anträge
Wenn Sie eine Veranstaltung in Klagenfurt planen, finden Sie hier die notwendigen Ansuchen und Genehmigungen.
Kosten
Ansuchen um Bewilligung einer Veranstaltung, | |
47,30 Euro | Bundesgebühr (gem. § 14 TP 6 Abs. 2 Z. 1 GebG) |
5,50 Euro | Verwaltungsabgabe |
83,60 Euro | Bundesgebühr für die erteilte Bewilligung (gem. § 14 TP 2 Abs. 1 Z. 1 GebG) |
Kosten: Ansuchen um Bewilligung einer Veranstaltung, | |
14,30 Euro | Bundesgebühr |
5,50 Euro | Verwaltungsabgabe |
Veranstaltungsstätten, die ausschließlich oder überwiegend für Veranstaltungszwecke bestimmt sind, und Veranstaltungseinrichtungen bedürfen zu ihrem Betrieb einer behördlichen Genehmigung. Im Bereich Dowlaod finden Sie das Formular um eine Veranstaltungsstättengenehmigung bzw. eine Genehmmigung der Änderung der Veranstaltungsstätte ansuchen zu können.
Kosten
14,30 Euro | Bundesgebühr |
3,90 Euro | Bundesgebühren je Bogen für Beilagen bis zur Größe A 4 |
7,80 Euro | Bundesgebühren je Bogen für Beilagen größer als A 4 |
(maximal 21,80 Euro pro Beilagenausfertigung) |
Wer plant, öffentliches Gut bzw. Öffentlichen Luftraum zu nutzen, muss zuvor einen Antrag an die zuständige Behörde (Abteilung Bau- und Gewerberecht) stellen. Folgende Nutzungen sind möglich:
- Sitzgarten
- Flyerverteilung
- Hinweistafeln
- Verkaufsständer
- Plakatständer
- Werbeanlagen
- Infostände
- Transparente
- Wahlveranstaltungen
Benützungsentgelt
Für die Benützung des öffentlichen Gutes und Luftraumes ist ein Benützungsentgelt zu entrichten. Laden Sie sich dazu nachfolgende privatrechtliche Vereinbarung herunter und drucken Sie diese aus. Füllen Sie die Vereinbarung aus (für Rückfragen unbedingt Telefonnummer angeben).
Die unterschriebene Vereinbarung ist mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Termin per Mail an werner.lexer@klagenfurt.at zu schicken.
Downloads
Ihr Kontakt
Werner Lexer
Bau- und Gewerbeverfahren, Grundeinlöse
Amtsgebäude Domplatz
Paulitschgasse 13
9010
Klagenfurt am Wörthersee
Christina Krammer
Benützung des öffentlichen Gutes und Luftraumes, Privatrechtliche Vereinbarungen, Benützungsentgelt
Amtsgebäude Domplatz
Paulitschgasse 13
9010
Klagenfurt am Wörthersee
Bedingungen für Konzertveranstaltungen:
- Konzertveranstaltungen müssen um 23:00 Uhr enden.
- Musiker/innen dürfen in alkoholisiertem Zustand nicht auftreten.
- Den Anordnungen des Hauspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
- Sicherheitsauflagen sind einzuhalten.
- Vom Haus zur Verfügung gestellte Geräte (z.B. PA-Anlage) und Einrichtungen (Bühne, Spiegel, Beleuchtung usw.) sind sorgfältig zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand nach Beendigung der Veranstaltung zu übergeben.
- Die Reinigung des Saals ist mit dem Hauspersonal zu regeln.
- Der Ausschank im gesamten Gebäude obliegt ausschließlich der Hausleitung.
- Der Notausgang zum Innenhof ist während der Veranstaltung geschlossen zu halten (Lärmschutz), aber nicht zu versperren bzw. zu verbauen (Fluchtweg).
im Preis inklusive: Bühne, Stühle, Tische, PA, Anmeldungen (AKM, Magistrat)
Ihr Kontakt
Mag. Barbara Schreier
Prävention
Amtsgebäude Bahnhofstraße
Bahnhofstraße 35
9010
Klagenfurt am Wörthersee