Kinderbetreuung

Klagenfurter Kinder ab Kita-Alter bis zum Ende der Volksschule sind in den städtischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen bestens versorgt und optimal betreut. Die pädgogischen Schwerpunkte und Angebote orientieren sich an den Zielen und Qualitätsanforderungen des bundesländerübergreifenden BildungsRahmenPlans.

Unsere Bildungseinrichtungen bieten ein ausgewogenes Mittagessen aus hauseigener Küche an, welches in Absprache mit einer Ernährungsberaterin auf das Alter der Kinder und auf Grundlage ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse basiert. Alle Betriebe sind zudem mit dem städtischen Gütesiegel "Gesunde Küche" ausgezeichnet. Bei Bedarf erhalten die Eltern gerne Tipps zur gesunden Ernährung.

Dienststelle Kindergärten/Horte/Pädagogik

Johann Strauß Gasse 12
9010 Klagenfurt am Wörthersee

+43 463 537-5595 und 5598kindergarten-horte.allgemein@klagenfurt.at

Vormerkung in den städtischen Kindertagesstätten, Kindergärten- und Horten 2025/26

Die Vormerkung in den städtischen Kindertagesstätten, Kindergärten und Horten für das Kindergarten-/-hortjahr 2025/2026 findet vom 27.01.2025 bis 07.02.2025 statt.

Die Anmeldung für die Vormerkwoche erfolgt über das Onlineformular, welches vom 16.12.2024 bis 07.02.2025 auf der Homepage des Magistrates der Landeshauptstadt Klagenfurt freigeschalten ist. Beim gebuchten Termin muss das Kind mit anwesend sein.

Hinweis: Im Kindergarten Ich bin Ich und Kinderhort Haus des Kindes findet keine Vormerkwoche statt. Sie können Ihr Kind im Kinderhort Waidmannsdorf vormerken lassen.

Tipp: Die Abteilung Gesundheit hat ein Info-Blatt für Eltern und Erziehungsberechtigte von angehenden Kindergartenkindern erstellt: FIT FÜR DEN KINDERGARTEN 

Ihre Kinder bestens betreut

Im gesamten Stadtgebiet gibt es 17 Kindergärten bzw. Horte. In 6 Bildungseinrichtungen werden schon die aller kleinsten Mitbürgerinnen und Mitbürger bis zum 3. Lebensjahr betreut.

Überblick aller städtischen Kindergärten und Horte

KITA-Konzept - Beste Betreuung für die kleinsten Besucher städtischer Bildungseinrichtungen

Damit Ihr Kind in einer städtischen Kinderbetreuungseinrichtung aufgenommen werden kann, gibt es folgende Aufnahmekriterien: 

  • Vormerkung / Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten
  • Vorstellung des Kindes
  • Vorlage des Meldezettels des Kindes und des Erziehungsberechtigten (HWS Klagenfurt)
  • Erfüllung der Altersvoraussetzungen:
    Für Kita: Vollendung des 1. Lebensjahres
    Für Kindergärten: Vollendung des 3. Lebensjahres
    Für Kinderhorte: Vollendung des 6. Lebensjahres bzw. Schulpflicht

Hinweis

Die Vergabe von Plätzen setzt die Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten voraus. Ausgenommen sind Kindergartenkinder im verpflichtenden Kindergartenjahr.

Mag.a phil. Andrea WAKONIG

Abteilung Bildung

Dienststellenleiterin

KH Waidmannsdorf I
Johann Strauß Gasse 12 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Daniela ANTONITSCH

Abteilung Bildung

Sekretariat

KH Waidmannsdorf I
Johann Strauß Gasse 12 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Bettina Bernadette PLIESCHNIG

Abteilung Bildung

Sekretariat

KH Waidmannsdorf I
Johann Strauß Gasse 12 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Christina HERZOG

Abteilung Bildung

Sekretariat

KH Waidmannsdorf I
Johann Strauß Gasse 12 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Mag.a Tanja RIEDL

Abteilung Bildung

Dienststellenleitung Wirtschaftliche Belange

Kindergärten
Feldkirchnerstraße 7 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Mag.a Karien WEIß

Abteilung Bildung

Verrechnung, Budgetangelegenheiten, Geldsubventionen

Kindergärten
Feldkirchnerstraße 7 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Andrea JERLICH

Abteilung Bildung

Verrechnung, Budgetangelegenheiten, Geldsubventionen

Kindergärten
Feldkirchnerstraße 7 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Kerstin LORCH-ZECHNER

Abteilung Bildung

Wirtschaftliche Belange

Kindergärten
Feldkirchnerstraße 7 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Städtische Kindergärten:
von 6:30 Uhr bis 17: 00 Uhr

Städtische Horte:
an Schultagen von Unterrichtsende bis 17:00 Uhr

an schulfreien Tagen und in den Ferien von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr

 

Sonderleistung

In der Karwoche und im August hat die Landeshauptstadt Klagenfurt zumindest einen Betrieb bei Bedarf für berufstätige Eltern geöffnet

Kindergarten, Krippe, KITA für das Jahr 2024/25

Der Besuch des Kindergartens und der KITA ist beitragsfrei! 

Essensbeitrag 85,38 Euro
Werkbeitrag 5,00 Euro
  Gesamt: 90,38 Euro

Horttarif für das Jahr 2024/25

5 Tage Ganztags

Betreuungsbeitrag 170,40 Euro
Essensbeitrag 85,38 Euro
Werkbeitrag 5,00 Euro
  Gesamt: 260,78 Euro

5 Tage Halbtags

Betreuungsbeitrag 139,37 Euro
Essensbeitrag 85,38 Euro
Werkbeitrag 5,00 Euro
  Gesamt: 229,75 Euro

Für Familien mit geringerem Einkommen hat die Landeshauptstadt Klagenfurt die Möglichkeit einer sozialen Staffel von 25%, 50% und 75% Ermäßigung, wenn die Einkommensgrenzen den jährlich neu festzusetzenden Richtlinien entsprechen.

Bei einem monatlichen Familieneinkommen (Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen inkl. allfälliger Lehrlingsentschädigungen, Alimentationszahlungen) von weniger als € 900,00 (exklusive Familienbeihilfe) reduziert sich der Betreuungsbeitrag auf 75%, bei einem Familieneinkommen von weniger als € 1.150,-- (exklusive Familienbeihilfe) auf 50 % und bei einem Familieneinkommen von weniger als € 1.600,-- (exklusive Familienbeihilfe) auf 25 %.

Bei Geschwisterkindern erhöhen sich die Einkommensgrenzen.

Wenn ein Kind in einem Monat aus Krankheit oder sonstigen gerechtfertigten Gründen mehr als die Hälfte der Betreuungstage abwesend war, reduziert sich der monatliche Betreuungsbeitrag um die Hälfte.

Die bestehenden Richtlinien für die soziale Staffelung der Elternbeiträge haben nur für in der Landeshauptstadt Klagenfurt gemeldete Kinder und deren ebenfalls in Klagenfurt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Eltern Gültigkeit. Die Wirksamkeit der Ermäßigung erfolgt ab dem Datum bzw. Monat der Antragstellung.

Benötigte Unterlagen

  • Bezugsnachweise (Lohn, Gehalt, Lehrlingsentschädigung etc.) der letzten 3 Monate
  • Nachweis über Alimentationszahlungen

Zum Online-Formular Hortbeitragsermäßigung

Erziehungs- und Familienberatung

Information, Rat und Hilfe bei Unsicherheit in der Erziehung,  Fragen zur Entwicklung des Kindes, Konflikten in der Familie, bei körperlichen Beschwerden des Kindes, die seelische Ursachen haben oder besonderen Belastungen für die Familie (z.B. Trennung, Scheidung etc.) steht die pädagogische Beratung für Kindergärten und Horte des Magistrates Familien gerne zur Seite, ebenso bei sonderpädagogischen Lern- und Entwicklungsförderung.


Inklusive Pädagogik

Inklusionsgruppen gibt es in folgenden Kindergärten und Horten:

  • Kindergarten Annabichl

  • Kindergarten Feldkirchner Straße

  • Kindergarten Haus des Kindes

  • Kindergarten Sonnenschein

  • Kindergarten St. Ruprecht 

  • Kindergarten Welzenegg

  • Kinderhort St. Ruprecht

  • Kinderhort Waidmannsdorf

  • Kinderhort Welzenegg

  • Kindergarten Regenbogen 

Ihr Kontakt

Mag.a Tatjana HEROLD

Abteilung Bildung

PBS Pädagogische Beratungsstelle/Sonderpädagogik KGH

Kindergärten
Feldkirchnerstraße 7 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Jutta BIEDERMANN

Abteilung Bildung

PBS Pädagogische Beratungsstelle/Sonderpädagogik KGH

Kindergärten
Feldkirchnerstraße 7 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Die Stadt Klagenfurt führt regelmäßig Workshops und Kurse zur Gesundheitsförderung in den städtischen Kindergärten und Hortbetrieben durch. Die Präventionsstelle spricht hier von Ernährungsworkshops, über Gewaltprävention bis hin zu digitaler Medienkompetenz alle wichtigen Themen an. Mehr Infos dazu unter Präventions und Gesundheitsförderung.

Die KinderStadt Klagenfurt bietet für Kinder ab zwei Jahren kurzfristige und flexible Betreuung – auch außerhalb der Öffnungszeiten regulärer Kindergärten und Horte. Wenn es sein muss, auch ganz spontan: eine Voranmeldung ist nicht notwendig!

Für berufstätige Eltern, deren Kinder in Klagenfurt einen städtischen Kindergarten besuchen, gibt es ein besonderes Service. Wird eine Kinderbetreuung (Montag bis Freitag) über die Öffnungszeiten des Kindergartens hinausgehend benötigt, dann holt ein/e Mitarbeiter/in Ihr Kleines dort ab und bringt es in die KinderStadt. Mit Arbeitsbestätigung ist sowohl der Transport, als auch der Aufenthalt in der KinderStadt kostenlos.

Preis: 3,50 Euro pro Stunde

Öffnungszeiten

ganzjährig:

Montag - Freitag
10:00 Uhr - 20:00 Uhr

an Ferientagen*:
Montag - Freitag
8:00 Uhr - 20:00 Uhr
 

*Oster-, Sommer-, Weihnachtsferien

KinderStadt Klagenfurt

Rauscherpark 1
9020 Klagenfurt am Wörthersee

FUNTASTICO - die Sommerferienbetreuung der Stadt Klagefurt

  • Im Juli und August für Kinder von 5 bis 12 Jahren, die in Klagenfurt wohnhaft sind
  • Kinder mit Handicaps sind herzlich willkommen! Um die speziellen Bedürfnisse Ihres Kindes berücksichtigen zu können, bitte wir Sie, vor der Anmeldung mit uns Kontakt aufzunehmen.
  • Kosten: 60 Euro pro Kind pro Woche

Angebote finden Sie auch auf www.sommerbetreuung.at 

 

Nachbericht Funtastico Ferienbetreuung 2022

FUNTASTICO

St. Ruprechter Straße 14 H
9020 Klagenfurt am Wörthersee