Archivakte
Bauakten entstehen mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einem Bauakt gehören alle Schriftstücke und Pläne sowie Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Sie können in einen abgeschlossenen Bauakt sowie in andere Akten der Baurechtsbehörde wie zB Gewerbe/Gastgewerbe, Naturschutz oder Wasserrecht auf Antrag in der Bürgerservicestelle am Domplatz (Paulitschgasse 11, EG) Einsicht nehmen.
Nutzen Sie das nachstehende Formular zur Einsichtnahme in der Bürgerservicestelle am Domplatz oder für die Online-Erledigung das E-Formular.
E-Formular
Da es sich bei den Akten der Baubehörde um sensible und persönliche Inhalte handelt, ist eine Akteneinsicht nur dann möglich, wenn Sie dazu berechtigt sind. Berechtigt sind Eigentümern (sowie von ihnen Bevollmächtigte), Verfahrensparteien, Behörden und zur berufsmäßigen Vertretung Befugte. Eine Berechtigung ist durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft zu machen oder die Vollmacht des Eigentümers zur Einsichtnahme vorzulegen.
- Lichtbildausweis
- Grundbuchsauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin
Die Einsichtnahme erfolgt kostenlos. Das Kopieren ist ausschließlich vor Ort in den Formaten A4 oder A3 gegen Entgelt (Münzkopierer) möglich. Bitte bringen Sie genügend Kleingeld mit, es besteht keine Möglichkeit, Geld zu wechseln.
Ihr Kontakt
Isabella Mölcnik
Koordination, Auskünfte und Erledigungen
Doris Herrenhof
Bau- und Grundstücksangelegenheiten