Grundstücksangelegenheiten

Welche Regelungen gelten bei einem Grundstückserwerb? Was muss man bei einer Grundstücksteilung beachten? Wo kann man den Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan einsehen? Hier finden Sie die nötigen Informationen und Ansprechpartner.

Abteilung Baurecht und Gewerberecht

Paulitschgasse 13
9010 Klagenfurt am Wörthersee

+43 463 537-3378baurecht.gewerberecht@klagenfurt.at

Nach dem Kärntner Grundverkehrsgesetz bedürfen alle über den Erwerb (Kauf, Schenkung, Übergabe) von Grundstücken abgeschlossenen Verträge einer Genehmigung bzw. einer sogenannten Negativbescheinigung durch die örtlich zuständige Grundverkehrsbehörde; bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken der Grundverkehrskommission, um im Grundbuch eingetragen werden zu können.

Beim Grundstückserwerb durch ausländische Staatsbürger werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Kopie Reisepass mit Sichtvermerk der Aufenthaltsgenehmigung

  • Meldebestätigung über die ununterbrochene Aufenthaltsdauer in Österreich

  • Arbeitsbestätigung

  • Angabe des Verwendungszweckes (Hauptwohnsitz, Betriebsstätte, Freizeitwohnsitz, etc.)

  • Kurze Schilderung der Familienverhältnisse, die eine eventuelle Hauptwohnsitzbegründung untermauern

  • Falls die ununterbrochene Aufenthaltsdauer in Österreich unter 5 Jahren liegt, eine eidesstattliche Erklärung, dass weder der Käufer noch seine Ehegattin, noch die minderjährigen Kinder an einem anderen Grundstück in Kärnten Rechte erworben haben.

Teilungen von Grundstücken bedürfen einer Genehmigung nach dem Kärntner Grundstücksteilungsgesetz bzw. bei Waldgrundstücken nach dem Kärntner Forstgesetz.

Antragstellung

Beizulegen sind:

  • Vermessungsurkunde im Original mit Bestätigung des Geometers und Angabe der Geschäftsfallnummer des Vermessungsamtes (inklusive Mappenberichtigung)

  • Bescheid nach § 39 VermG in Kopie

Der Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan für Klagenfurt können online eingesehen werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Stadtplanung.

Hinweis

Klagenfurter Bebauungsplanverordnung KBPVO

Für alle nicht durch Teilbebauungspläne erfassten Teile des im Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee ausgewiesenen Baulandes gilt die Klagenfurter Bebauungsplanverordnung – KBPVO.

Hinweis!

Anträge zur Genehmigung bzw. Negativbestätigung

Bitte an folgende E-Mail Adresse richten:
grundverkehr@klagenfurt.at

Ihr Kontakt

Ursula STOSSIER

Abteilung Baurecht und Gewerberecht

Grundverkehr u. Grundstücksteilungen, Tierschutz, ProstitutionsG ua.

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 4. Stock / Zimmer: 411 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee