Stellplatzrichtlinie

Die Errichtung von Garagen, Stellplätzen, Fahrradabstellanlagen und Elektrotankstellen für Kraftfahrzeuge ist gemäß § 18, Abs. 5 der KBO geregelt. (Stand November 2020)

Nach der Kärntner Bauordnung hat die Behörde bei Bauvorhaben (nach § 6, lit. a bis c) die Schaffung der nach Art, Lage, Größe und Verwendung des Gebäudes oder der baulichen Anlagen notwendigen Garagen, Stellplätze und Elektrotankstellen für Kraftfahrzeuge durch Auflagen anzuordnen. Die Lage und Ausführung dieser Einrichtungen hat sich nach den örtlichen Erfordernissen zu richten.

Das obenstehende Formular fasst die wichtigsten Stellplatz Richtlinien der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee für die verschiedenen Bauwerke zusammen. Dies soll eine einheitliche Vorgangsweise ermöglichen.

Abteilung Straßenbau und Verkehr

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Werner LEXER

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