Stellplatzrichtlinie
Die Errichtung von Garagen, Stellplätzen, Fahrradabstellanlagen und Elektrotankstellen für Kraftfahrzeuge ist gemäß § 18, Abs. 5 der KBO geregelt. (Stand November 2020)
Nach der Kärntner Bauordnung hat die Behörde bei Bauvorhaben (nach § 6, lit. a bis c) die Schaffung der nach Art, Lage, Größe und Verwendung des Gebäudes oder der baulichen Anlagen notwendigen Garagen, Stellplätze und Elektrotankstellen für Kraftfahrzeuge durch Auflagen anzuordnen. Die Lage und Ausführung dieser Einrichtungen hat sich nach den örtlichen Erfordernissen zu richten.
Das obenstehende Formular fasst die wichtigsten Stellplatz Richtlinien der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee für die verschiedenen Bauwerke zusammen. Dies soll eine einheitliche Vorgangsweise ermöglichen.
Abteilung Straßenbau und Verkehr
Paulitschgasse 13
9010 Klagenfurt am Wörthersee
Ihr Kontakt
Werner LEXER
Abteilung Straßenbau und Verkehr
Gruppenleiter, Bau- und Gewerbeverfahren, Grundeinlöse
Domplatz
Paulitschgasse 13 / 5. Stock / Zimmer: 520 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee