Ortsbildpflege

Als Ortsbildpflege bezeichnet man Maßnahmen, die darauf abzielen, das charakteristische und historisch gewachsene Erscheinungsbild einer Stadt zu erhalten, zu pflegen und zu gestalten. 

In Klagenfurt gibt es die Möglichkeit ein Ansuchen nach dem Ortsbildpflegegesetz bzw. Ortsbildschutzverordnung zu stellen.

Außerdem gibt es eine eigene Ortsbildpflegekommission.

Das Ansuchen nach dem Ortsbildpflegegesetz bzw. der Ortsbildschutzverordnung ist eine Anfrage, die erforderlich ist, wenn bauliche oder gestalterische Maßnahmen das geschützte Ortsbild betreffen.

Bei Auffassungsunterschieden zu Interessen des Schutzes des Ortbildes kann der Baubewilligungswerber wie die Behörde die Ortsbildpflegekommission anrufen. Bauwerber wenden sich mit ihrem Anliegen an die Baubehörde der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee. Die Ortsbildpflegekommission hat das Gutachten längstens binnen 6 Wochen zu erstellen.

Antragstellung

Mitglieder

  • Vorsitz: DI Erich Fercher (AKL)  
    Vorsitz-Stellvertretung: DI Georg Wald (Abteilung Stadtplanung)
     
  • Mitglied 1: Arch. DI Harald Weber
    Ersatzmitglied 1: Arch. DI Reinhold Wetschko
     
  • Mitglied 2: Arch. DI Barbara Frediani-Gasser
    Ersatzmitglied 2: Arch. DI Dietger Wissounig 

Ihr Kontakt

Dipl.-Ing. Georg WALD

Abteilung Stadtplanung

Abteilungsleiterstellvertreter, Stadtentwicklung, Gutachten im Bauverfahren, Bebauungspläne, Wettbewerbe, Ortsbildpflegekommission

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 6. Stock / Zimmer: 605 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Dipl. Ing. Erich Fercher


Abteilung Stadtplanung

Paulitschgasse 13
9020 Klagenfurt am Wörthersee

+43 463 537-3311stadtplanung@klagenfurt.at