Ortsbildpflege
Als Ortsbildpflege bezeichnet man Maßnahmen, die darauf abzielen, das charakteristische und historisch gewachsene Erscheinungsbild einer Stadt zu erhalten, zu pflegen und zu gestalten.
In Klagenfurt gibt es die Möglichkeit ein Ansuchen nach dem Ortsbildpflegegesetz bzw. Ortsbildschutzverordnung zu stellen.
Außerdem gibt es eine eigene Ortsbildpflegekommission.
Das Ansuchen nach dem Ortsbildpflegegesetz bzw. der Ortsbildschutzverordnung ist eine Anfrage, die erforderlich ist, wenn bauliche oder gestalterische Maßnahmen das geschützte Ortsbild betreffen.
Bei Auffassungsunterschieden zu Interessen des Schutzes des Ortbildes kann der Baubewilligungswerber wie die Behörde die Ortsbildpflegekommission anrufen. Bauwerber wenden sich mit ihrem Anliegen an die Baubehörde der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee. Die Ortsbildpflegekommission hat das Gutachten längstens binnen 6 Wochen zu erstellen.
Antragstellung
Mitglieder
- Vorsitz: DI Erich Fercher (AKL)
Vorsitz-Stellvertretung: DI Georg Wald (Abteilung Stadtplanung)
- Mitglied 1: Arch. DI Harald Weber
Ersatzmitglied 1: Arch. DI Reinhold Wetschko
Mitglied 2: Arch. DI Barbara Frediani-Gasser
Ersatzmitglied 2: Arch. DI Dietger Wissounig
Ihr Kontakt
Dipl.-Ing. Georg WALD
Abteilung Stadtplanung
Abteilungsleiterstellvertreter, Stadtentwicklung, Gutachten im Bauverfahren, Bebauungspläne, Wettbewerbe, Ortsbildpflegekommission
Domplatz
Paulitschgasse 13 / 6. Stock / Zimmer: 605 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Abteilung Stadtplanung
Paulitschgasse 13
9020 Klagenfurt am Wörthersee