Wasserrecht
Für die Durchführung eines Verfahrens zur Erlangung von wasserrechtlichen Bewilligungen ist ein schriftliches Ansuchen bei der zuständigen Wasserrechtsbehörde (Abteilung Bau- und Gewerberecht) einzubringen. Die Bewilligung ist zudem ordnungsgemäß zu vergebühren.
Dieses Ansuchen hat folgendes zu beinhalten:
Angaben über Art, Zweck, Umfang und Dauer des Vorhabens und das betroffene Gewässer
Grundbuchsmäßige Bezeichnung der durch Anlagen beanspruchten Liegenschaften unter Anführung des Eigentümers sowie Bekanntgabe der Wasser-, Fischerei- und Einforstungsberechtigten; Angaben, ob bzw. in welcher Weise den Betroffenen Gelegenheit zur Kenntnisnahme von Vorhaben gegeben wurde; Angaben über bereits vorliegende Vereinbarungen; Angaben über Anträge an öffentliche Förderungsstellen nach dem Umweltförderungsgesetz oder Wasserbautenförderungsgesetz
Die Darstellung der vom Vorhaben zu erwartenden Nachteile oder der im Falle der Unterlassung zu besorgenden Nachteile
Angaben über Gegenstand und Umfang der vorgesehenen Inanspruchnahme fremder Rechte und der angestrebten Zwangsrechte (§ 60 WRG 1959 idgF.) unter Namhaftmachung der Betroffenen
Dem Ansuchen sind die erforderlichen von einem Fachkundigen entworfenen Pläne, Zeichnungen und erläuternde Bemerkungen unter Namhaftmachung des Verfassers in 3-facher Ausfertigung beizufügen.
Abteilung Baurecht und Gewerberecht
Paulitschgasse 13
9010 Klagenfurt am Wörthersee
Hinweis
Weitere Informationen und Formulare zur wasserrechtlichen Bewilligung von Abwasserbeseitigungsanlagen, Kleinkläranlagen, Teichanlagen, Wärmepumpen, Tiefensonden, etc. finden Sie auf den Seiten des Amtes der Kärntner Landesregierung.
Ihr Kontakt
Gabriele MADRIAN
Abteilung Baurecht und Gewerberecht
Sekretariat,Betriebsanlagen u. Wasserrechtsarchiv
Domplatz
Paulitschgasse 13 / 4. Stock / Zimmer: 410 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee