Lärmschutz

Lärm an sich lässt sich durch den Schalldruckpegel und die Frequenz von Geräuschen messen. Wir kennen Lärm als negativ empfundenes Geräusch. Es entsteht erst im Kopf und ist daher eine sehr subjektive Empfindung. Generell wirkt sich Lärm negativ auf unsere Gesundheit und Lebensqualität aus.

Nachbarschaftslärm

„Wann darf man Rasenmähen?“ Antworten auf diese und andere Fragen, die Lärmerzeugung und Lärmbegrenzung im privaten Bereich regeln, findet man in der Lärmschutzverordnung der Stadt Klagenfurt.

Lärm aus der Nachbarwohnung – Schallschutz

„Hilfe – ich werde durch Lärm aus der Nachbarwohnung belästigt!“ In Mehrfamilienwohnhäusern gibt es Mindestanforderungen an den baulichen Schallschutz. Wenn Sie das Gefühl haben, aus angrenzenden Wohnungen alles mitzuhören, obwohl die Nachbarn keine ungewöhnlichen Lebensgewohnheiten haben, könnte unzureichender Schallschutz die Ursache sein. Eine Schallschutzmessung verschafft Ihnen Klarheit.
Ein Messtermin kann in der Abteilung Klima- und Umweltschutz (+43 463 537 4886) vereinbart werden. Dort gibt es Beratung und Informationen über Abhilfemöglichkeiten, bis hin zu Sanierungsmaßnahmen. Beschwerden sind an die Abteilung Baurecht und Gewerberecht  zu richten.

Lärm, ausgehend von Betrieben 

„Welchen Lärm darf der Betrieb in meiner Nachbarschaft verursachen?“ Dies ist in den Auflagen des Betriebsanlagen-Genehmigungsbescheides geregelt. Beschwerden und Auskünfte in der Abteilung Baurecht und Gewerberecht

Baulärm

„Welcher Lärm darf auf einer Baustelle erzeugt werden?“ Eine Regelung dafür gibt es im Baubescheid, in dem die Lärmerregung zeitlich eingegrenzt ist. Wenn Sie sich durch Lärm von Baustellen belästigt fühlen, wenden sie sich an die Abteilung Klima- und Umweltschutz (+43 463 537 4886).
 

Schallschutzförderung für Privatpersonen

Diese gilt bei Verkehrslärm an Gemeindestraßen und im Flughafenbereich. Gefördert wird der Einbau von Schallschutzfenstern und Fenstertüren in Wohn- und Schlafräumen und zusätzlichen Schalldämmlüftern in
Schlafräumen, die auf eine besonders verkehrsreiche Gemeindestraße führen oder durch Fluglärm im Einflussbereich des Flughafens belastet sind.
Gefördert werden kann weiters die Errichtung von Schallschutzwänden für Liegenschaften, die an einer besonders verkehrsreichen Gemeindestraße gelegen sind.

Nähere Informationen können aus den unten gelisteten Dokumenten entnommen werden.

Auswirkung von Lärm auf unsere Gesundheit

  • Lärm verursacht Belästigungen bis zur Gesundheitsschädigung.

  •  Häufig ist er Anlass für soziale Konflikte im Wohnbereich und am Arbeitsplatz, denn das Ohr ist nicht verschließbar – unser Organismus kann uns nicht vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen, die uns der Lärm zufügt. 

Häufigste Berufskrankheit

Lärm ist aber auch ein Kostenfaktor in unserem Sozialversicherungssystem: In Österreich sind laut AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) etwa 400.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an ihren Arbeitsplätzen gehörschädigendem Lärm ausgesetzt. Lärmschwerhörigkeit ist die häufigste Berufskrankheit.

Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Lärmbelastung auch die Entwicklung verschiedener Erkrankungen im Gesamtorganismus begünstigt und damit zu gesundheitsschädigenden Auswirkungen führen kann. So können Herz-Kreislauferkrankungen (Herzinfarkt, Bluthochdruck), psychovegetative Erschöpfungszustände (Depressionen, Schlafstörungen, Stress, Leistungsminderung) und andere Zivilisationskrankheiten von Lärm mitverursacht werden. Leider können sich die geschädigten Sinneszellen nicht mehr regenerieren. Der Mensch wird immer anfälliger für weitere Schädigungen.

Verringerte Hörfähigkeit
Vorsicht ist auch bei Krankheiten geboten. Eine Infektion des Ohres, zB eine Mittelohrentzündung, kann die Hörfähigkeit verringern. Selbst Krankheiten anderer Natur, wie Grippe, Masern, Scharlach oder auch Erkrankungen der Atmungsorgane, können bleibende Hörschwächen hinterlassen. Krankheiten in der Schwangerschaft können bei Neugeborenen zu Hörfehlern führen. Da Hören für die Entwicklung eines Kindes entscheidend ist, sollte bei Kinderkrankheiten, Mandelentzündungen oder Erkrankungen des Mittelohres möglichst früh ein Arzt zu Rate gezogen werden. 

Hinweise zur Nutzung 

Der „Schall-Immissionskataster Klagenfurt“ stellt die Umgebungslärmsituation im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, ausgehend von folgenden öffentlichen Verkehrsträgern dar.

  • Straße (Gemeindestraßen, Landesstraßen, Autobahnen)

  • Schiene (Südbahn, S-Bahn Rosental, Bahnstecke Wolfsberg)

  • Luftfahrt (Flughafen Klagenfurt)

Die Darstellung erfolgt in Form von Lärmkarten für die Beurteilungszeiträume TAG (06:00 Uhr – 19:00 Uhr), ABEND (19:00 Uhr – 22:00 Uhr), NACHT (22:00 Uhr – 06:00 Uhr). Darüber hinaus wird der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex LDEN für die allgemeine Lärmbelastung über 24 Stunden ausgewiesen.

Die dargestellten Pegelwerte (Dauerschallpegel) sind repräsentative Jahresmittelwerte in einer Höhe von 4 m über Boden. Anpassungswerte (z.B. Schienenbonus) sind nicht berücksichtigt.


Datengrundlagen:

Straßenverkehr

Basis für die verkehrsrelevanten Daten (Verkehrsstärken, Geschwindigkeiten, Verkehrszusammensetzung, Fahrbahnoberflächen, etc.) ist das „Verkehrswegemodell Klagenfurt am Wörthersee“, herausgegeben vom Ingenieurbüro Kurt Fallast, überarbeitet und aktualisiert vom Ingenieurbüro Michael Hochkofler 2016 (Analysejahr = 2014).

Schienenverkehr

Grundlage für die Berechnung ist das Betriebsprogramm „Bestand Fahrplan 2019“ der ÖBB- INFRA.

Luftfahrt

Die Ermittlung der maßgebenden Emissionsdaten erfolgte durch Auswertung von Messdaten der Dauermessstelle „Flughafen Klagenfurt“ aus den Jahren 2017, 2018. Nicht berücksichtigt sind Immissionen, verursacht von Hubschraubern bzw. militärischen Flugbewegungen.

3D-Stadtmodell

Das zugrundeliegende 3D-Stadtmodell stammt aus dem Jahr 2019 und setzt sich aus den 3D-Gebäudemodellen sowie dem digitalen Geländemodell (Rasterweite 1 m) zusammen. Diese Daten wurden von der Abteilung Vermessung und Geoinformation der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee aufbereitet und zur Verfügung gestellt.

Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit dem computerbasierten Schallausbreitungsprogramm „IMMI 2018“ der Firma Wölfel, gemäß RVS 04.02.11, ON Regel 505011 und ÖNORM ISO 9613-2.

Die Farbskala zur Darstellung der Pegelklassen entspricht der ÖAL-Richtlinie 36, Blatt 2, Tabelle 1.

Das Rastermaß beträgt 5 m, in einer Höhe von 4 m über Boden. Reflexionen 1. Ordnung sind berücksichtigt.


Validierung:

Zur Validierung der Berechnungsergebnisse wurden Schallpegelmessungen an insgesamt 80 repräsentativen Messpunkten im Stadtgebiet durchgeführt. Die Übereinstimmung zwischen Messung und Rechnung lag bei freier Schallausbreitung in einer Größenordnung von +/- 3 dB.

In größeren Entfernungen (ab ca. 150 m von maßgebenden Emissionsquellen), abgeschirmten Innenhöfen oder Straßenschluchten (Mehrfachreflexionen) können sich höhere Pegeldifferenzen (bis zu 10 dB) zwischen Mess- und Rechenwerten ergeben.

Der Schallimmissionskataster dient der übersichtlichen räumlichen Darstellung bestehender örtlicher Schall- Situationen, verursacht durch die aufgelisteten Emittenten.

Das Datenmaterial kann

  • zur Ermittlung des maßgeblichen standortbezogenen Außenlärmpegels im Sinne der OIB-Richtlinie 5

  • zur Beantwortung von Fragestellungen aus dem Fachgebiet der Raumordnung

  • mit Einschränkungen (siehe Validierung) auch zur Beurteilung individueller Fragestellungen bezüglich Schall Ist-Situationen (z.B. bei gewerberechtlichen bzw. baurechtlichen Genehmigungsverfahren)

 herangezogen werden.


Nachstehendes ist generell zu beachten:

  1. Bei der fallbezogenen Datennutzung ist die dargestellte Immissionshöhe von 4 m über Boden zu berücksichtigen. Andere Immissionsniveaus ergeben abhängig von der örtlichen Bebauungssituation abweichende Pegelwerte.

  2. Immissionen von Betriebsanlagen, Nachbarschaftslärm, Immissionen aus landwirtschaftlichen Betriebsstätten, Freizeitlärm, und sonstige ortsspezifische und zeitspezifische (z.B. Sonn- und Feiertage, leiseste Nachtstunde u.s.w) Schallimmissionen sind nicht in den Lärmkarten dargestellt.

 Ein Rechtsanspruch ist aus der Verwendung der dargestellten Karten nicht ableitbar!

Ihr Kontakt

Dipl.-HTL-Ing. Harald SCHLEMITZ

Bau- und Gewerbeverfahren SÜD [SV-Koordination, Bauakustik, Umwelttechnik, Schall- und Schwingungsgutachten]

Amtsgebäude Bahnhofstraße
Bahnhofstraße 35 / 3. Stock / Zimmer: 323