Naturschutz

Die Natur bildet die Lebensgrundlage und den Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Daher hat der Schutz der Natur auch einen wesentlichen Anteil am Wohl des Menschen.

Naturschutz hat das Ziel, das ökologische Gleichgewicht der Natur und den Landschaftscharakter zu erhalten.  Dabei ist es die Aufgabe des Naturschutzes, Vorsorge für den Weiterbestand der Natur zu treffen und Schäden zu beheben. Wissenschaftlich bedeutsame Zeugnisse menschlichen, tierischen, pflanzlichen oder mineralischen Daseins dürfen weder beschädigt noch vernichtet werden.

Rechtlich wird der Naturschutz durch ein Landesgesetz, das Kärntner Naturschutzgesetz 2002, geregelt.

Ihr Kontakt

Dipl.-Biol. Eljalill Spazier

Sachgebiet Biologie

Abteilung Klima- und Umweltschutz

Bahnhofstraße 35
9010 Klagenfurt am Wörthersee

Zur Umsetzung dieser Richtlinien sind die einzelnen Mitgliedsstaaten verpflichtet; die Ausweisung entsprechender Gebiete erfolgt nach fachlichen Kriterien durch die Naturschutzabteilung des Landes Kärnten. Im Stadtgebiet von Klagenfurt am Wörthersee sind derzeit drei Natura 2000 Gebiete ausgewiesen, von denen das Gebiet Lendspitz-Maiernigg als Europaschutzgebiet auch rechtlich durch das Land Kärnten verordnet ist (Stand Juli 2022). Die zwei weiteren sind der Ziegelteich bei Hörtendorf (Vorkommen der Bauchigen Windelschnecke) und der Schlosspark Krastowitz (Vorkommen des Juchtenkäfers). Die Abteilung Klima- und Umweltschutz des Magistrats Klagenfurt betreut die Natura 2000 Gebiete und sorgt für die Umsetzung von wichtigen Schutzmaßnahmen nach den gesetzlichen EU-Vorgaben.

Europaschutzgebiet Lendspitz-Maiernigg

Das 2005 nominierte Natura 2000 Gebiet Lendspitz-Maiernigg liegt in der Wörthersee Ostbucht und stellt auf 500 m Uferlinie die letzte vollständig naturbelassene Uferzone dar. Das Gebiet wurde 2010 als Europaschutzgebiet verordnet und unterliegt damit einem europäischen Schutzstatus. Mit seinen 77,4 Hektar umfasst das Gebiet auch Teile der 1970 verordneten Landschaftsschutzgebiete Lendspitz-Siebenhügel und Maiernigg und weist 8 verschiedene Moor- und Feuchtlebensräume auf, die Habitat für zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten sind.

Es sind dies oligo- bis mesotrophe Seen mit Armleuchteralgen-Beständen, natürliche eutrophe Gewässer mit Laichkraut- oder Wasserpflanzen-Gesellschaften, Pfeifengraswiesen und Kalkreiche Niedermoore, Kalkreiche Sümpfe mit Schneidried, Magere Flachlandmähwiesen sowie die Waldtypen Hainsimsen-Buchenwald und Illyrischer Eichen-Hainbuchenwald, die kleinflächig auf den Hügelstandorten wachsen.

Das Gebiet ist ein wertvolles Vogelschutzgebiet: 180 verschiedene Vogelarten wurden in den letzten 40 Jahren hier nachgewiesen. Besonders bedeutend ist das Gebiet für Wasservögel wie die Zwergdommel (Vogelschutzrichtlinie Anhang I), das Teichhuhn, das Blesshuhn und den Rohrschwirl sowie für zahlreiche Wintergäste der Vogelwelt aus dem Norden, für die die Wörthersee Ostbucht ein wichtiges Trittsteinbiotop darstellt. Auch Eisvogel und Neuntöter, sowie fünf verschiedene Spechtarten wie der Grauspecht, der Schwarzspecht (Vogelschutzrichtlinie Anhang I), der Grünspecht, der Buntspecht und auch der Wendehals können im Gebiet beobachtet werden.

Von europäischem Interesse ist auch die winzige und selten nachgewiesene Bauchige Windelschnecke, die versteckt im Schilfgürtel Algen auf Feuchtpflanzen abgrast, sowie die Würfelnatter, eine ungiftige Wasserschlange, die in der Uferzone nach kleinen Fischen jagt.

Unter den Säugetieren ist vor allem der Biber relevant, der seit 2004 am Seeabfluss nachgewiesen wurde und vor allem im Winter seine Spuren hinterlässt. Weiteres nutzen elf verschiedene Fledermausarten das Gebiet als Jagdrevier, darunter die Kleine Hufeisennase, die nach der FFH-Richtlinie Anhang II geschützt ist.

Beim GEO-Tag der Artenvielfalt 2015 wurden von 45 Biolog:innen innerhalb von 24 Stunden nahezu 1000 verschiedene Tier- und Pflanzenarten gefunden. Ebenfalls im Jahr 2015 wurde der aktuell gültige Managementplan (von E.C.O. - Institut für Ökologie) fertiggestellt. Seither sind im Rahmen des Projektes „City meets Nature“ zahlreiche Schutz-, Pflege- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen im Gebiet umgesetzt worden. Ziel der Maßnahmen ist es, den natürlichen Charakter des Gebiets langfristig zu bewahren und als Lebensraum für die europaweit bedrohten Tier- und Pflanzenarten zu sichern und qualitativ weiter zu entwickeln. Die größte Herausforderung für das Management ist die Balance zwischen Schutz und Freizeitnutzung.

Eine Ausweisung als Ramsar-Schutzgebiet wird derzeit angestrebt – diese Auszeichnung für nachhaltig „gemanagte“ Feuchtgebiete würde der Stadt eine positive internationale Wahrnehmung garantieren.

Nachstehend finden Sie einige Dokumente zum Herunterladen, die das Natura 2000-Gebiet und dessen Schutzmaßnahmen im Detail beschreiben.

Interessante Broschüren zum Thema Naturschutz finden Sie auch im Bereich Infomaterial.

Karte Lendspitz Maiernigg

Karte Siebenhügel

Diese Neophytenarten sind in Klagenfurt problematisch:

 

Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica)

Herkunft und Ausbreitung: Kommt aus Fernost (Japan, China, Halbinsel Sachalin). Um 1830 nach Europa importiert als Zierpflanze zur Gartengestaltung und Viehfutter, später auch als Wildfutter- und Deckungspflanze für jagdliche Zwecke ausgebracht und als von der Imkerei für eine späte Tracht

Problematik: Naturschutzfachlich problematisch, weil es innerhalb weniger Jahre durch die Licht- und Nährstoffkonkurrenz zu einer massive Verdrängung von standorttypischer Pflanzenarten kommt. Problematisch im Wasserbau, weil massive Schäden an Schutzbauwerken und Gebäuden auftreten können (dringt auch in Steinmauern und Blockwürfe ein), Erosionsgefahr an ungeschützten Böschungen durch Absterben der Pflanzen im Winter und fehlende Feinwurzeln.

Verbreitung: Die Knöterichbestände sind weit verbreitet. Die Verbringung erfolgt hauptsächlich über kontaminiertes Erdmaterial (Stängel- und Wurzelteile) im Zuge von Baumaßnahmen oder über wilde Grünschnittdeponien in der freien Landschaft bzw. im Wald. Auch Verbreitung mit Hochwässern und durch reife Samen kommt vor. Die Stadt bearbeitet vor allem Flächen in Schutzgebieten, mit dem Ziel, naturschutzfachlich wertvolle Biotoptypen zu erhalten (im und rund um das Europaschutzgebiet Lendspitz-Maiernigg und einige andere ausgesuchte Standorte).

Bekämpfung: Dabei werden die Pflanzen mitsamt den Rhizomen ausgegraben und über den Restmüll entsorgt. Die Bearbeitung folgt in mehreren Durchgängen/Jahr, mittlerweile sind einige der bearbeiteten Bestände schon so schütter, dass eingesät und zu einem Mahdmanagement übergegangen werden kann.

Bekämpfung generell: Präventivmaßnahmen haben Vorrang!

  • Ab einer Pflanzenhöhe von ca. 40 cm regelmäßige Mahd (mindestens 6 – 8 x/Jahr über einen längeren Zeitraum) der oberirdischen Teile. Entfernung des Mähgutes – Gefahr eines Neuaustriebes!

  • Ausgraben der Rhizome (möglichst tief ).

  • Einbringen von Konkurrenzpflanzen (Weiden, Schilf und Spreitlagen).

  • Beweidung ist möglich

Regelmäßige Kontrolle der Bestände und Reinigung der Arbeitsgeräte und Fahrzeuge (Verschleppungsgefahr) sind wesentlich!


Himalaya Springkraut (Impatiens glandulifera)

Herkunft und Ausbreitung: Gelangt Anfang des 19. Jahrhunderts als Zierpflanze nach England und von dort nach Europa. Die Art wurde ebenfalls von der Imkerei als späte Trachtpflanze angesalbt. Ihre Verbreitung erfolgt über Samen, die im Nahbereich bis zu 7 m weit geschleudert werden, sonst auch über Wasser und Vögel. Liebt nährstoffreiche, feuchte bis nasse Standorte und blüht von Mitte Juni bis zum Frost.

Problematik: Naturschutzfachlich problematisch, weil es zu erhebliche Verdrängung der einheimischen standorttypischen Pflanzenarten kommt. Ebenso  problematisch für den Wasserbau wegen der erhöhten Erosionsgefahr an ungeschützten Böschungen aufgrund der fehlende Durchwurzelung und Absterben der Pflanzen im Herbst.

Verbreitung: Das Himalaya-Springkraut ist in Klagenfurt ebenfalls häufig zu finden, und wird im Rahmen des Schutzgebietsmanagements im Europaschutzgebiet Lendspitz-Maiernigg in Form von  Rupf-Zupf Einsätzen oder Mahd vor der Blüte bearbeitet. Wichtig ist, die Samenausbreitung zu unterbinden. Entsorgung über den Restmüll.

Bekämpfung: Generell - immer am Oberlauf eines Fließgewässers beginnen!

  • Ausreißen (kleine Bestände, Einzelpflanzen) kurz vor Blühbeginn. Entfernung des anfallenden Materials, anschließend Trocknung auf einer Unterlage (kein Bodenkontakt!).

  • Tiefe Mahd (vor Blühbeginn) unterhalb des ersten Knotens, 1 – 2 Mal pro Jahr! Entfernung des anfallenden Materials, anschließend Trocknung auf einer Unterlage (kein Bodenkontakt!).

  • Kontrolle und Nachbehandlungen in den Folgejahren.

  • Beweidung mit Schafen und Ziegen erzeugen geringere Trittschäden


Kaukasischer Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum)

Herkunft und Ausbreitung: Stammt aus dem Kaukasus und kam ebenfalls als Zierpflanze  um 1817 nach England, Weiterverbreitung in Europa vorwiegend seit den 1960er Jahren. Imposante, bis zu 4 m hohe Staude mit weißen schirmförmigen Blütendolden (bis zu 80 cm Durchmesser).

Problematik: Die Art ist aus gesundheitlichen Gründen problematisch, da ihr phototoxisch wirkender Pflanzensaft, in Kombination mit Sonnenlicht (UVStrahlen) zu starken verbrennungsähnlichen Ausschlägen mit Blasenbildung führt. Bei Bekämpfungsmaßnahmen unbedingt Schutzkleidung und Schutzbrille tragen! Therapie/Erstversorgung:  betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife abspülen und die Sonne für einige Tage meiden, umgehend Arztbesuch! Darüberhinaus ist die Art auch aus naturschutzfachlicher Sicht aufgrund der Bildung von Dominanzbeständen und Verdrängung der heimischen Artkombinationen problematisch. Für den Wasserbau ergibt sich mit dem Absterben der oberflächigen Pflanzenteile zunehmende Erosionsgefahr an ungeschützten Gerinneböschungen.

Verbreitung: Erfolgt durch Samen, die sich an der zwei- bis dreijährigen Pflanze bilden und über Wind und Wasser vertragen werden. Danach stirbt die Pflanze ab. Wird die Pflanze Jedoch vor der Fruchtbildung gemäht kann sie über viele Jahre aus der kräftigen Pfahlwurzel austreiben. Sie liebt nährstoffreiche, anthropogen veränderte Standorte (z. B. Uferböschungen, offene Rohböden, Deponien, Schlagfluren). Der Kaukasische Bärenklau kommt in Klagenfurt nur vereinzelt vor. Die Bestände werden regelmäßig kontrolliert und bearbeitet. Für einen eventuell notwendigen Einsatz im Privatgarten kann man sich an die Berufsfeuerwehr wenden.

Bekämpfung: Generell - Bestände vor der Blüte, Einzelpflanzen umgehend. Schutzkleidung und Schutzbrille tragen!

  • Ausgraben von Einzelpflanzen im Frühjahr, wobei der Vegetationskegel des Wurzelstockes mindestens 10 bis 20 cm tief ausgestochen werden muss (Zerstörung der Wurzel durch V-förmigen Spatenstich).

  • Fräsen großer Bestände mindestens 12 cm tief bis spätestens vor der Blüte. Anschließend standorttypische Einsaat, allenfalls Neubepflanzung mit Gehölzen. Danach regelmäßige Mahd.

  • Beweidung: Beweidung durch  Schafe, Ziegen, Schottische Hochlandrinder ist möglich, und

  • sollte jeden Falls vor Eintritt der Blühperiode erfolgen. Die Tiere erleiden keinen Schaden.

Regelmäßige Kontrollen!


Beifußblättriges Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)

Herkunft und Ausbreitung: Die Art stammt aus Nordamerika und kam unabsichtlich mit kontaminierten Sämereien (Vogelfutter) oder als Samen im Ballen von Zierpflanzen zu uns. Sie wird nun weiträumig durch Saatgut, Tierfutter mit landwirtschaftlichen Geräten und kontaminiertem Erdreich sowie entlang von Verkehrswegen großräumig in ganz Europa verschleppt. Die Pflanze ist einjährig, bis zu 3 m hoch mit stark zerteilten Blättern und hat traubenförmige Blütenstände mit winzigen gelbgrünen Blüten. Sie bildet mehrere Tausend Samen, die lange keimfähig bleiben.

Problematik: Die Pflanze ist vor allem aus gesundheitlicher Sicht problematisch, da ihre Pollen bis in den November hinein bei vielen Menschen starke allergische Reaktionen bis hin zu Asthma und Hautirritationen auslösen können. Für den Naturschutz verursacht die Art eine erhebliche Veränderung der heimischen Ruderalflora. Darüber hinaus wird die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Kulturen wird erheblich erschwert.

Verbreitung: Die Ambrosie mag anthropogen gestörte, nährstoffreiche Standorte, Straßenränder, Deponien, Kiesgruben und landwirtschaftliche Kulturen wie Kürbis, Mais, Sonnenblume, u.a. In Klagenfurt finden sich kleine Bestände mitunter in Privatgärten unter Vogelfütterungen und  Futterhäuschen (Ambrosiasamen im Vogelfutter), die man leicht selbst mit der Hand entfernen kann. Einige Bestände, die sich immer wieder entlang der Hauptverkehrsrouten finden, werden durch regelmäßige und zeitlich abgestimmte Mahd der Straßenränder bearbeitet. Bezüglich der Bearbeitung von Standorten in landwirtschaftlichen Kulturen kann man sich von der Landwirtschaftskammer beraten lassen.

Bekämpfung: Generell -sicherheithalber Handschuhe und Atemmaske tragen!

  • Ausreißen (mit Wurzel vor der Blüte).

  • Tiefes Mähen: zur Verhinderung der Pollen- und Samenproduktion. Ein 1. Schnitt Ende Juli, weitere Schnitte im Abstand von drei bis vier Wochen. Dadurch wird auch die weitere Verschleppung von reifen oder nachreifenden Samen verhindert. Wenn zu spät geschnitten wird, dann muss das Schnittgut über den Restmüll thermisch vernichtet werden.

Regelmäßige Kontrolle der Bestände und Reinigung der Arbeitsgeräte und Fahrzeuge (Verschleppungsgefahr) sind wesentlich, ebenso die Vermeidung offener Böden!

Weitere Infos finden Sie auch in der Broschüre "Neophyten in Klagenfurt"
Gedruckt ist die Broschüre kostenlos im Bürgerservice und in der Abt. Klima- und Umweltschutz erhältlich.

  • wildwachsende Pflanzen nicht mutwillig beschädigt oder vernichtet werden dürfen. Die Bestimmungen für Pflanzen gelten im Rahmen dieses Gesetzes auch für Pilze.
  • freilebende, nicht als Wild geltende und nicht dem Fischereirecht unterliegende Tiere samt allen ihren Entwicklungsformen weder mutwillig beunruhigt, verfolgt, gehalten, verletzt oder getötet werden dürfen. Der Lebensraum solcher Tiere (Nist-, Brut- und Laichplätze, Einstände) ist von menschlichen Eingriffen möglichst unbeeinträchtigt zu belassen.

Für den Schutz wildwachsender Pflanzen oder freilebender, nicht als Wild geltende und nicht dem Fischereirecht unterliegende Tiere, deren Bestand gefährdet oder aus Gründen der Erhaltung eines ausgeglichenen Naturhaushaltes zu sichern ist, hat die Kärntner Landesregierung  folgende Verordnungen erlassen:

  • Pflanzenartenschutzverordnung

  • Pilzverordnung 

  • Tierartenschutz-Verordnung

Auch das Aussetzen nicht heimischer Pflanzen  oder freilebendet Tiere, die nicht als Wild gelten und nicht dem Fischereirecht unterliegen, ist ohne Genehmigung nicht erlaubt.

das Ablagern von Müll, Unrat, Autowracks oder sonstigen Abfällen;

das Anbringen von Plakaten außerhalb von hiefür vorgesehenen Anlagen, ausgenommen die amtlichen oder die im amtlichen Auftrag vorgenommenen Ankündigungen;

das Aufstellen von Zeitungsverkaufsständern oder Zeitungsverkaufsautomaten, ausgenommen im Bereich von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel.

das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen, genauer gesagt ist es verboten außerhalb der für den fließenden oder ruhenden Verkehr bestimmten Flächen mit motorbetriebnenen Fahrzeugen zu fahren oder diese dort abzustellen. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen am Straßenrand ist zulässig. In der Alpinregion umfasst dasVerbot des Befahrens auch nicht motorbetriebene Fahrzeuge außerhalb der für diesen Verkehr bestimmten Straßen und Wege.
Dieses Verbot gilt nicht:

  • für Fahrten von Einsatzfahrzeugen

  • für Zwecke des Hilfswesens, des Lawinenwarndienstes und des Wildbach- und Lawinenschutzes;

  • zur Berufsausübung im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft;

  • für Zwecke der Hege des Wildes;

  • zur Beförderung von Personen und Sachen zu Betriebsanlagen, Versorgungsanlagen, Wohngebäuden, Wirtschaftsgebäuden, Schutzhütten, Berggasthöfen und Bergstationen, soferne diese nicht anderweitig erreichbar sind;

  • zur Pflege von Pisten und Loipen und zur Organisation von Sportveranstaltungen;

  • für das Abstellen von Kraftfahrzeugen im Zuge von besonderen Veranstaltungen sowie für den befristeten Verkauf von vor Ort geernteten land- und forstwirtschaftlichen Produkten auf den vom Veranstalter als Parkraum zur Verfügung gestellten Flächen.

das Zelten und Abstellen von Wohnwagen außerhalb von behördlich bewilligten Campingplätzen und sonstigen im Zusammenhang mit Wohngebäuden stehenden, besonders gestalteten Flächen wie Vorgärten, Haus- und Obstgärten.
Dieses Verbot gilt nicht

  • für das alpine Biwakieren,

  • das kurzzeitige Abstellen von Wohnwagen auf Flächen, die dem ruhenden Verkehr dienen, sowie

  • für Baustelleneinrichtungen

  • für die Verwendung eines Wetterschutzes bei der Ausübung der Fischerei in der für diese Ausübung notwendigen Art und Ausführung sowie bei Benützung des Uferstreifens. Als Wetterschutz gelten Vorrichtungen zum Schutz vor Regen, Wind und/oder Sonne, die nicht allseitig umschlossen sind, ausgenommen zum Schutz vor Insekten.  

das freie Baden, wenn es durch die Bezirksverwaltungsbehörde mit Verordnung verboten wurde (etwa wenn es zum Schutz von Gebieten, die der Erholung dienen oder wenn es zum Schutz des Haushaltes der Natur erforderlich ist).


Nach den Bestimmungen des Kärntner Naturschutzgesetzes sind weiters folgende Maßnahmen verboten:

In Feuchtgebieten (Moor- und Sumpfflächen, Schilf- und Röhrichtbeständen sowie in Au- und Bruchwäldern) ist die Vornahme von Anschüttungen, Entwässerungen, Grabungen und sonstigen den Lebensraum von Tieren und Pflanzen in diesem Bereich nachhaltig gefährdenden Maßnahmen verboten. Für Feuchtgebiete, die bereits seit 10 Jahren als Bauland festgelegt sind und in einem geschlossenen Baugebiet liegen, gilt obiges Verbot nicht.

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (wissenschaftliche Zwecke, Überwiegen eines öffentlichen Interesses an der beantragten Maßnahme) dürfen jedoch Ausnahmebewilligungen erteilt werden.

Landesweit bewilligungspflichtig sind:

  • die Errichtung von Einbauten, die Verankerung floßartiger Anlagen sowie von Hausbooten und die Vornahme von Anschüttungen in Seen und  Stauseen sowie die Errichtung von baulichen Anlagen, die die Oberfläche solcher Gewässer  zumindest zum Teil überragen (=Steganlagen); Hinweis: in öffentlichen Gewässern (Drau, Gail, Ossiacher Seebach, Ossiacher See) ist zusätzlich noch eine wasserrechtliche Bewilligung notwendig.

    die über den Gemeingebrauch und den Eigenbedarf hinausgehende Gewinnung von Steinen, Schotter, Sand oder Lehm und der Abbau von Torf; Hinweis: hier ist zusätzlich auch um Genehmigung nach den Bestimmungen des Mineralrohstoffgesetzes anzusuchen.

  • die Errichtung von Schleppliften und Seilbahnen, soweit diese nicht unter das Güter- und Seilwege-Landesgesetz fallen

  • der Betrieb von Himmelsstrahlern.

In der freien Landschaft (das ist der Bereich außerhalb von geschlossenen Siedlungen, Gewerbeparks und den zudiesen Bereichen gehörigen  besonders gestalteten Flächen, wie Vorgärten, Haus- und Obstgärten und Parkplätzen) sind bewilligungspflichtig: 

  • die Anlage von Ablagerungsplätzen, Materiallagerplätzen, Lagerplätzen für Autowracks u.ä.;

  • Abgrabungen und Anschüttungen auf einer Fläche von mehr als 2000 m², wenn das Niveau überwiegend mehr als 1 m verändert wird und ähnlich weitreichende Geländeveränderungen;

  • die Errichtung von Anlagen zur Aufbereitung oder Verarbeitung von Lehm, Sand, Schotter, Gestein oder Torf sowie von Anlagen zur Aufbereitung von Mischgut; Hinweis: hier ist zusätzlich auch um Genehmigung nach den Bestimmungen des Mineralrohstoffgesetzes anzusuchen.

  • die Vornahme von Anschüttungen in Teichen oder sonstigen stehenden Gewässern;

  • Eingriffe in natürliche und naturnahe Fließgewässer;

  • die Anlage von Schitrassen;

  • die Festlegung von Gelände zur Ausübung von Motorsportarten oder für Modellflugplätze, die Anlage von Start- und Landeflächen für Paragleiten und Drachenfliegen sowei die Anlage von Flugplätzen;

  • die Errichtung von sonstigen Sportanlagen im Grünland auf Flächen ohne gesonderte Festlegung gemäß § 5 Abs. 2 lit.d Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995;

  • die Errichtung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen auf Grundflächen, die im Flächenwidmungsplan als Grünland ausgewiesen sind;

  • die Errichtung, Aufstellung oder Anbringung von Werbeanlagen, Anlagen zur Anbringung von Werbematerial sowie die sonstige Anbringung von Werbung;

  • das Aufstellen von Verkaufsständen oder Verkaufswägen;

  • die Errichtung von Windkraft- und Photovoltaikanlagen sowie von Freileitungen mit einer Netzspannung über 36 kV;

  • die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände, für die gemäß § 17 Abs. 2 des Pyrotechnikgesetzes 2010 ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich ist.

Haben Sie eine solche bewilligungspflichtige Maßnahme geplant? Dann ist schriftlich um eine naturschutzrechtliche Bewilligung bei der Abteilung Baurecht und Gewerberecht (Bau- und Grundstücksangelegenheiten) anzusuchen.

Aussehen und Verbreitung

Die Zauneidechse (Lacerta agilis) ist eine mittelgroße heimische Eidechsenart mit gedrungener Gestalt und einer Gesamtlänge von ca. 20 cm. Die Weibchen der Zauneidechse sind braun gefärbt mit drei, teilweise aufgelösten hellen Streifen entlang des Rückens. Viele Exemplare tragen helle Punkte mit dunkler Umrandung (sog. Augenflecken) entlang der Flanken. Die Männchen sind besonders während der Fortpflanzungszeit im Frühling prachtvoll gezeichnet und haben leuchtend grüne Flanken und eine grüne Kehle. Mit ihrem Zeichnungsmuster sind die Eidechsen in ihrem Lebensraum sehr gut getarnt. Zudem sind sie sehr scheu und verschwinden bei jeder Beunruhigung in einem nahen Versteck unter Steinen, Sträuchern oder Ästen.

Zauneidechsen sind vor allem Bewohner des Flach- und Hügellandes. Hier besiedeln sie gerne sonnige, strukturreiche Flächen und Grenzbereiche wie Wald- und Wiesenränder, Wegböschungen, aber auch Fluss- und Bach-Auen. Trotz ihres großen Verbreitungsgebietes in Österreich sind die Bestände der Zauneidechse vielerorts rückgängig, was vielfach an der Zerstörung ihrer Lebensräume durch Verbauung, Aufforstung, Flurbereinigung etc. liegt. Auch in Kärnten ist diese Eidechsenart mittlerweile zu einer seltenen Kostbarkeit geworden.

Lebensweisen

Die Zauneidechse ist räuberisch und frisst gerne Insekten und Spinnentiere. Als sogenannter Nahrungsopportunist variiert ihr Beutespektrum saisonal und regional, wobei von zahlreicher vorkommenden und leichter zu findenden Kleintieren anteilsmäßig auch mehr verzehrt werden. Damit erfüllen die Eidechsen eine wichtige regulative Aufgabe im Ökosystem. Der Einsatz von Pestiziden in Gärten und Landwirtschaft verringert das Nahrungsangebot und ist neben dem Verlust an Versteck- und Nistmöglichkeiten auch ein wesentlicher Faktor für den Rückgang der Eidechsen.

Die Tiere sind aber auch ihrerseits ein begehrter Leckerbissen für eine Vielzahl von Räubern wie z. B.  Greifvögel, Füchse, Marder, Igel und andere. Dabei dient das typische Zeichnungsmuster mit den unterschiedlichen Farbtönen, den seitlichen Augenflecken und den unterbrochenen, hellen Linien in erster Linie der Tarnung gegenüber ihren Fressfeinden. Darüber hinaus kann die Eidechse bei Bedrohung aber auch einen Teil des Schwanzes an einer von mehreren „Sollbruchstellen“ abwerfen und so den Feind ablenken und verwirren. Der Schwanz wächst dann später wieder nach, bleibt aber etwas kürzer.

Den ganzen Sommer über sind die sonnenliebenden Eidechsen aktiv und können vor allem morgens und abends beim Sonnenbad beobachtet werden.

Nach dem Erwachen im Frühjahr und der Paarung im April oder Mai legen die Zauneidechsen im Sommer mehrere weichschalige Eier in kleine Verstecke in sandigem, von der Sonnen gewärmten, Boden. Die Entwicklung des Nachwuchses ist abhängig von der Temperatur und dauert 6 – 10 Wochen. Ab August können dann auch die frisch geschlüpften Jungtiere beobachtet werden, die anfangs nur 5 bis 7 cm lang aber mit ihren Augenflecken schon ganz typisch gezeichnet sind. Die Geschlechtsreife wird nach ca. zwei Jahren erreicht.

Mit den kürzer werdenden Tagen begeben sich die Tiere in ihre Winterverstecke und halten zwischen September und Mitte/Ende März Winterruhe.

Aus Klagenfurt gibt es einige alte Nachweise der Zauneidechse, aber auch Hinweise auf ihr Verschwinden. Gemeinsam mit der Arge NATURSCHUTZ wurde ein Projekt gestartet, um herauszufinden, wo in Klagenfurt aktuell noch Zauneidechsen leben. Dafür wird auch um die Mithilfe der Klagenfurterinnen und Klagenfurter gebeten.

Zauneidechsen gesucht

Sollen Sie das Glück haben, eine Zauneidechse oder auch eine andere Eidechsenart beim Spaziergang oder im Garten zu entdecken, freuen wir uns über eine Fundmeldung!

Was wir brauchen?

  • Datum und Uhrzeit
  • genauer Fundort
  • Anzahl der Tiere (wenn möglich und es gelingt, mit Foto)
  • Name der Beobachterin/des Beobachters

 

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