Naturschutz

Die Natur bildet die Lebensgrundlage und den Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Daher hat der Schutz der Natur auch einen wesentlichen Anteil am Wohl des Menschen. Naturschutz hat das Ziel, das ökologische Gleichgewicht der Natur und den Landschaftscharakter zu erhalten.  Dabei ist es die Aufgabe des Naturschutzes, Vorsorge für den Weiterbestand der Natur zu treffen und Schäden zu beheben. Wissenschaftlich bedeutsame Zeugnisse menschlichen, tierischen, pflanzlichen oder mineralischen Daseins dürfen weder beschädigt noch vernichtet werden.

Rechtlich wird der Naturschutz durch ein Landesgesetz, das Kärntner Naturschutzgesetz 2002, geregelt.

Ihr Kontakt

Dipl.-Biol. Eljalill SPAZIER

Sachbearbeiter

Amtsgebäude Bahnhofstraße
Bahnhofstraße 35