Naturschutz

Die Natur bildet die Lebensgrundlage und den Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Daher hat der Schutz der Natur auch einen wesentlichen Anteil am Wohl des Menschen. Naturschutz hat das Ziel, das ökologische Gleichgewicht der Natur und den Landschaftscharakter zu erhalten.  Dabei ist es die Aufgabe des Naturschutzes, Vorsorge für den Weiterbestand der Natur zu treffen und Schäden zu beheben. Wissenschaftlich bedeutsame Zeugnisse menschlichen, tierischen, pflanzlichen oder mineralischen Daseins dürfen weder beschädigt noch vernichtet werden.

Rechtlich wird der Naturschutz durch ein Landesgesetz, das Kärntner Naturschutzgesetz 2002, geregelt.

Abteilung Klima- und Umweltschutz

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Dipl.-Biol. Eljalill SPAZIER

Abteilung Klima- und Umweltschutz

Biologie, Naturschutzfachliche Gutachten, Natura 2000 Gebiete, Naturschutzprojekte, Naturdenkmale

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